Gegenstand Drucken

§ 2 Abs. (1) Satz 1 des Gesellschaftsvertrages der GmbH lautet:

"Gegenstand der Gesellschaft ist die Besorgung der Erstellung von Gutachten auf dem Gebiet der Gerichtsmedizin, die nach Art und Schwierigkeit die Erbringung durch einen zu wissenschaftlicher Arbeit befähigten Sachverständigen voraussetzen, einschließlich der Bereitstellung, Organisation und Durchführung von Laboratoriumsleistungen, die der Gutachtenerstattung als Voraussetzung dienen, sowie die Ausführung von Forschungsaufträgen auf dem Gebiet der Gerichtsmedizin."

Die Verantwortung für den Inhalt und den Umfang der zu erstattenden Gutachten obliegt dem jeweiligen Sachverständigen.